Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Koob Consulting, Bahnstraße 66, 55128 Mainz (nachfolgend: „KOOB CONSULTING“) gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern.

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von KOOB CONSULTING erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die KOOB CONSULTING mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn KOOB CONSULTING ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn KOOB CONSULTING auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von KOOB CONSULTING

      (1) KOOB CONSULTING erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich Onlinemarketing und der Mitarbeitergewinnung.

      (2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet KOOB CONSULTING dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die tatsächliche Einstellung bestimmter Mitarbeiter innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

      (3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch KOOB CONSULTING, bleibt der Vergütungsanspruch von KOOB CONSULTING unberührt.

      (4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.

      (5) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist KOOB CONSULTING nicht verantwortlich.

      (6) In Bezug auf die von KOOB CONSULTING zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht KOOB CONSULTING in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

      (7) KOOB CONSULTING ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

      (8)   Die vereinbarte Vergütung von KOOB CONSULTING in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.

      (9) KOOB CONSULTING garantiert keine konkrete Anzahl an Bewerbungen / Mitarbeiteranfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.

      (10) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von KOOB CONSULTING zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an KOOB CONSULTING zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.

      (11) KOOB CONSULTING schuldet vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung nicht die Bearbeitung von eingehenden Bewerbungen/Mitarbeiteranfragen beim Kunden.

      (12) Der Kunde ist nicht berechtigt, von KOOB CONSULTING erstellte Inhalte (zB Webseiten, Landeseiten,
Werbeanzeigen) zu kopieren und/oder an Dritte weiterzugeben.

      (13) KOOB CONSULTING ist berechtigt, mit dem Kunden als Referenz auf ihrer Webseite und in den sozialen Medien im üblichen Umfang zu werben, insbesondere die Firma/Geschäftsbezeichnung des Kunden zu nennen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen KOOB CONSULTING und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von KOOB CONSULTING eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von KOOB CONSULTING unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) KOOB CONSULTING kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. KOOB CONSULTING kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber KOOB CONSULTING nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt KOOB CONSULTING überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist KOOB CONSULTING verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von KOOB CONSULTING zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.

(6) KOOB CONSULTING ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird KOOB CONSULTING dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von KOOB CONSULTING gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von KOOB CONSULTING hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von KOOB CONSULTING angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von KOOB CONSULTING erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von KOOB CONSULTING ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von KOOB CONSULTING ist anders lautend. Eine KOOB CONSULTING erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde KOOB CONSULTING nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein solches wird auf Anfrage von KOOB CONSULTING zur Verfügung gestellt.

(4) KOOB CONSULTING stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an KOOB CONSULTING zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag zwischen KOOB CONSULTING und dem Kunden hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige darüber hinaus gehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch KOOB CONSULTING beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei KOOB CONSULTING eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei KOOB CONSULTING vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält KOOB CONSULTING sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber KOOB CONSULTING in Verzug, ist KOOB CONSULTING berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. KOOB CONSULTING wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) KOOB CONSULTING wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. KOOB CONSULTING ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass KOOB CONSULTING bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird KOOB CONSULTING innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist KOOB CONSULTING gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von KOOB CONSULTING unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber KOOB CONSULTING zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde gewährleistet, dass KOOB CONSULTING überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt KOOB CONSULTING insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von KOOB CONSULTING erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von KOOB CONSULTING für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die KOOB CONSULTING nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an KOOB CONSULTING über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der KOOB CONSULTING anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) KOOB CONSULTING haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KOOB CONSULTING nur

   a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

   b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße                          Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und                  vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens          begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet KOOB CONSULTING nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KOOB CONSULTING maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von KOOB CONSULTING. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von KOOB CONSULTING:

AGB Stand: 17.09.2021 © Vervielfältigung verboten